Anwaltsgeheimnis

Wir werden Sie nach bestem Wissen und Gewissen beraten und vertreten. Dies bedingt jedoch, dass Sie uns offen und umfassend über alles informieren, was für Ihre Angelegenheit wesentlich sein könnte. Wir unterstehen dem Anwaltsgeheimnis und geben ohne Ihr Einverständnis keine Informationen weiter.
Bringen Sie uns bitte bei der ersten Besprechung alle Dokumente mit, die Sie über den rechtlich relevanten Sachverhalt besitzen. Namentlich Urteile, Verfügungen, Behördenmitteilungen, Vorladungen, Kündigungsschreiben, Arbeitsverträge, usw. sind sehr wichtig. Für die Fristenberechnung ist auch das Zustellcouvert sehr nützlich.

Kommunikation mit Ihnen

Damit Sie sich vorgängig informieren können, was wir in unserer Argumentation gegenüber einer Gegenpartei, gegenüber einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend machen, werden wir Ihnen im Normalfall von wichtigen und längeren Schreiben und Prozessschriften einige Tage vor der definitiven Redaktion per Mail eine Kopie schicken, die Sie durchlesen und nötigenfalls nochmals mit uns besprechen können. Haben Sie keine Hemmungen, uns auf Versehen, Missverständnisse und Unterlassungen aufmerksam zu machen! Die Frist, die wir Ihnen für die Antwort geben, müssen Sie aber unbedingt einhalten, da wir wiederum gerichtliche und gesetzliche Fristen beachten müssen.

Im Mail-Verkehr ist die Vertraulichkeit nicht vollständig gewährleistet. Ein E-Mail, das Sie uns schicken, kann zwar nur von uns persönlich geöffnet werden. Dennoch ist bei wirklich vertraulichen Mitteilungen Vorsicht angebracht. Es besteht ein theoretisches Risiko, dass ein Mail von Fremden gelesen wird. Wenn Sie dieses Risiko nicht eingehen möchten, müssen Sie es uns mitteilen. Wir würden dann auf einen Mail-Verkehr verzichten. Schicken Sie uns insbesondere keine E-Mails von einem geschäftlichen E-Mail-Konto, wenn Sie mit dem Arbeitgeber einen Konflikt haben!

Honorar

Das Honorar wird individuell vereinbart. Unser Tarif beträgt in der Regel CHF 250.- pro Stunde. Klären Sie ab, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.

Sprechen Sie Honorarfragen ohne Scheu an. Bei einfacheren Rechtsstreitigkeiten können wir ungefähr abschätzen, wie viel Zeitaufwand anfallen wird. Ebenso ist es möglich, ein Kostendach zu vereinbaren. In diesem Fall werden wir unseren Aufwand dem Kostendach anpassen und Sie benachrichtigen, wenn dieses erreicht ist. Wir werden auf einen entsprechenden Hinweis Ihrerseits auch prüfen, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben.